Schulungen bei AMRENT

Die Bedienung von Hubarbeitsbühnen, Gabelstaplern und Teleskopstaplern beinhaltet eine große Verantwortung für die Sicherheit des Bedieners und aller Personen, die sich im Gefahrenbereich aufhalten. Bediener müssen daher über die notwendigen praktischen Fertigkeiten verfügen. Ein fundiertes theoretisches Wissen über Funktionsweise und mögliche Gefahren sollte ebenso vorhanden sein. Die Bestimmungen der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherung (DGUV) sind maßgebend für die Inhalte der Schulungen, die wir Ihnen gerne in unseren Räumlichkeiten anbieten. Die Schulung wird mit einer Prüfung des Teilnehmers abgeschlossen. Der Bedienerausweis ist der Nachweis für den erfolgreichen Abschluß der Schulung. Danach sind Unternehmen verpflichtet, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren mindestens einmal jährlich in Form einer Unterweisung aufzuklären. Arbeitgeber erfüllen nicht nur die Vorgaben der Unfallversicherungen, sondern vermeiden Arbeitsunfälle, Ausfalltage und erhöhen die Produktivität durch schnelleres und sicheres Arbeiten. Nicht zuletzt werden die Maschinen sicher bedient mit der Folge daß weniger Geräteausfälle und -schäden verzeichnet werden. Das betrifft wiederum die Versicherungsprämien.

 

Teleskopstapler

DGUV-Grundsatz 308-009

Qualifizierung und Beauftragung 
der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern 

Die Ausbildung umfasst in der Regel folgende Aspekte:

  • Gesetzliche Vorschriften 
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
  • Einweisung/Tägliche Einsatzprüfung
  • Umgang mit Lasten, Umsturzgefahren
  • Einweisung auf einem Teleskopstapler
  • Praktische Fahrübungen
  • Stapelübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsfälle von Teleskopstaplern ist es wichtig, dass der Bediener abhängig von der Einsatzart der Arbeitsmaschine unterschiedliche Berechtigungen erwerben muss.

Mehr infos

Stufe 1:

  • Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
  • Diese Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener von Teleskopstaplern, die noch keine Kenntnisse besitzen (Dauer 2 Tage) oder an Fortgeschrittene (Dauer 1 Tag). 

Stufe 2a:

  • Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen, umgangssprachlich „Roto“). Voraussetzung ist Stufe 1 
  • Dauer 1 Tag

Stufe 2b:

  • Zusatzqualifizierung für den Einsatz des Teleskopstaplers mit Arbeitsplattform/Mannkorb als Hubarbeitsbühne
  • Dauer 1 Tag

Bei Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises nach DGUV Grundsatz 308-008 einer Hubarbeitsbühne der Gruppe 1 b/3 b (Anhängerarbeitsbühnen und alle Lkw-Arbeitsbühnen oder selbstfahrend mit Teleskoparm Typ 3b z. B. alle selbstfahrenden Gelenk-, Gelenkteleskop- und Teleskopbühnen) kann Stufe 2b bescheinigt werden. 

Bei nachgewiesenen Vorkenntnissen können Stufe 2a und 2b zu einem Tag zusammengefasst werden.

Hubarbeitsbühnen

DGUV-Grundsatz 308-008

Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen

Die Ausbildung umfasst in der Regel folgende Aspekte:

  • Gesetzliche Vorschriften 
  • Sicherheitsregeln und pers. Schutzausrüstung (PSA)
  • Bauarten von Hubarbeitsbühnen
  • Signal- und Sicherheitseinrichtungen
  • Wahl des Arbeitsbereiches und korrektes Abstützen
  • Aufstellung / Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Sichtkontrollen und Funktionsprüfung
  • Arbeiten an öffentlichen Straßen
  • Arbeiten bei Wind und widrigen Witterungsbedingungen
  • Verhalten bei Unfällen und Störungen
  • Fahrübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

Bitte schicken Sie Ihre Arbeitsbühnen- und Staplerbediener für eine Schulung nach Krefeld. Der richtige Umgang mit den angemieteten Maschinen hilft Unfälle und Kosten zu vermeiden!

Gabelstapler

DGUV-Grundsatz 308-001

Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand 

Die Ausbildung umfasst in der Regel folgende Aspekte:

  • Gesetzliche Vorschriften 
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Umgang mit Lasten, Lastenberechnung
  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten
  • Fahrübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

Dauer 1 Tag/2 Tage

Voraussetzung für die eintägige Schulung sind praktische Vorkenntnisse. Falls keine Vorkenntnisse vorhanden, planen Sie bitte 2 Tage ein.

Bitte fragen Sie uns bei Unklarheiten. Wir nennen Ihnen gerne Termine.